Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand 01.04.2026)
1. Allgemeines
(1) Diese ABG gelten für alle Veranstaltungen der Volkshochschule Hohe Elbgeest e.V., auch für solche, die im Wege der elektronischen Datenübermittlung durchgeführt werden.
(2) Rechtsgeschäftliche Erklärungen (z.B. Anmeldungen und Kündigungen) bedürfen, soweit sich aus diesen AGB oder aus dem Verbraucher zustehenden Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften nichts anderes ergibt, der Schriftform oder einer kommunikationstechnisch gleichwertigen Form (E-Mail, Homepage der Volkshochschule Hohe Elbgeest e.V.). Erklärungen der Volkshochschule Hohe Elbgeest e.V. genügen der Schriftform, wenn eine nicht unterschriebene Formularbestätigung verwendet wird.
2. Vertragsschluss
(1) Die Ankündigung von Veranstaltungen ist unverbindlich.
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 2 Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, E-Mail) widerrufen. Eine Stornierung der Anmeldung gilt erst nach Bestätigung durch die VHS als rechtsgültig. Die Frist beginnt frühestens mit dem Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an die Geschäftsstelle der Volkshochschule Hohe Elbgeest e.V., Am Wendel 2a, 21521 Dassendorf, service@vhs-hoheelbgeest.de
(2) Die/der Anmeldende ist an ihre/seine Anmeldung zwei Wochen lang gebunden (Vertragsangebot). Der Veranstaltungsvertrag kommt vorbehaltlich der Regelung des Abs. (3) entweder durch Annahmeerklärung der Volkshochschule Hohe Elbgeest e.V. zustande oder aber dadurch, dass die 2-Wochen-Frist verstreicht, ohne dass die Volkshochschule Hohe Elbgeest e.V. das Vertragsangebot abgelehnt hat.
(3) Ist in der Ankündigung der Veranstaltung ein Anmeldeschlusstermin angegeben, so bedarf eine Anmeldung, die erst nach Anmeldeschluss bei der Volkshochschule Hohe Elbgeest e.V. eingeht, abweichend von Abs. (2) einer ausdrücklichen Annahmeerklärung. Erfolgt diese nicht innerhalb von 3 Wochen, gilt die Anmeldung als abgelehnt.
(4) Mündliche oder fernmündliche Anmeldungen sind abweichend von Ziffer 1 (2) verbindlich, wenn sie sofort oder innerhalb von 10 Tagen mündlich oder schriftlich angenommen werden.
(5) Das gesetzliche Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften wird durch diese Regelung nicht berührt.
(6) Die Vertragssprache ist Deutsch.
(7) Die Volkshochschule Hohe Elbgeest e.V. weist ausdrücklich darauf hin, dass der erste Veranstaltungstermin nicht als Probestunde gilt. Sollten Sie bezüglich Ihrer Vorkenntnisse unsicher sein, kontaktieren Sie die Volkshochschule Hohe Elbgeest e.V. zwecks einer Beratung.
3. Vertragspartnerin und Teilnehmerin
(1) Mit Abschluss des Veranstaltungsvertrages werden vertragliche Rechte und Pflichten nur zwischen der Volkshochschule Hohe Elbgeest e.V. als Veranstalterin und der/dem Anmeldenden (Vertragspartner/in) begründet. Die/der Anmeldende kann das Recht zur Teilnahme auch für eine dritte Person (Teilnehmende) begründen. Diese ist der Volkshochschule Hohe Elbgeest e.V. namentlich zu benennen. Eine Änderung in der Person des Teilnehmenden bedarf der Zustimmung der Volkshochschule Hohe Elbgeest e.V.. Diese darf die Zustimmung nicht ohne sachlichen Grund verweigern.
(2) Für den Teilnehmenden gelten sämtliche den/die Vertragspartner/in betreffenden Regelungen sinngemäß.
(3) Die Volkshochschule Hohe Elbgeest e.V. darf die Teilnahme von persönlichen und/oder sachlichen Voraussetzungen abhängig machen.
4. Zahlung/ Entgeltermäßigung
(1) Das Veranstaltungsentgelt ergibt sich aus der bei Eingang der Anmeldung aktuellen Ankündigung der Volkshochschule Hohe Elbgeest e.V..
(2) Durch die Anmeldung verpflichtet sich der/die Vertragspartner/in zur Zahlung des Entgelts unabhängig von einer Teilnahme.
(3) Das Entgelt ist bis spätestens zu Kursbeginn auf das Konto der Volkshochschule Hohe Elbgeest e.V. (Kreissparkasse Herzogtum Lauenburg, IBAN DE45 2305 2750 0109 5489 60, BIC: NOLADE21RZB) zu überweisen.
(4) Für Mahnungen wird eine Gebühr von 5,00 € erhoben.
(5) Folgende Personengruppen können unter Vorlage eines Nachweises eine Ermäßigung in Höhe von 20 % auf das Entgelt, nicht jedoch auf zusätzliche Kosten (Kochumlage, Materialkosten, Nutzungspauschalen, Prüfungsgebühren, Lehrwerke etc.) stellen, sofern die Veranstaltung eine Ermäßigung vorsieht. Dieses gilt für Schüler/innen, Studierende, Auszubildende, Empfänger/innen von ALG II und Sozialhilfe. Für Kinderkurse gibt es keine Ermäßigung.
5. Organisatorische Änderungen
(1) Es besteht kein Anspruch darauf, dass eine Veranstaltung durch eine/n bestimmte/n Dozentin/en durchgeführt wird. Das gilt auch dann, wenn die Veranstaltung mit dem Namen eines/er Dozenten/in angekündigt wird.
(2) Die Volkshochschule Hohe Elbgeest e.V. kann aus sachlichem Grund in einem des Vertragspartners/der Vertragspartnerin zumutbaren Umfang Ort und Zeitpunkt der Veranstaltung ändern.
(3) Muss eine Veranstaltungseinheit aus von der Volkshochschule Hohe Elbgeest e.V. nicht zu vertretenden Gründen ausfallen (beispielsweise wegen Krankheit des/der Dozenten/in), kann sie nachgeholt werden. Ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht. Wird die Veranstaltung nicht nachgeholt, gilt Ziffer 6 (2) Satz 2 und 3 und (3) sinngemäß.
6. Rücktritt und Kündigung durch die Volkshochschule Hohe Elbgeest e.V.
(1) Die Durchführung einer Veranstaltung ist an eine Mindest-Teilnehmendenzahl gebunden. Sie beträgt, wenn nicht anders angegeben, fünf Personen. Wenn diese Mindest-Teilnehmendenzahl nicht erreicht wird, kann die Volkshochschule Hohe Elbgeest e.V. vom Vertrag zurücktreten. Kosten entstehen dem/der Vertragspartner/in hierdurch nicht. Die Volkshochschule Hohe Elbgeest e.V. kann die Veranstaltung trotz einer nicht erreichten Mindest-Teilnehmendenzahl durchführen, wenn zwischen der Volkshochschule Hohe Elbgeest e.V. und dem/der Vertragspartner/in ein erhöhtes Entgelt und/oder eine Veranstaltungskürzung vereinbart wird. Auf das erhöhte Entgelt wird keine Ermäßigung gewährt. Erhöht sich die Teilnehmendenzahl nach Festlegung eines erhöhten Entgeltes, bleibt das erhöhte Entgelt bestehen.
(2) Die Volkshochschule Hohe Elbgeest e.V. kann ferner vom Vertrag zurücktreten oder ihn kündigen, wenn eine Veranstaltung aus Gründen, die die Volkshochschule Hohe Elbgeest e.V. nicht zu vertreten hat (z.B. Ausfall eines/er Dozenten/in) ganz oder teilweise nicht stattfinden kann. In diesem Fall wird das Entgelt nach dem Verhältnis der abgewickelten Teileinheiten zum Gesamtumfang der Veranstaltung geschuldet. Das gilt dann nicht, wenn die Berechnung der erbrachten Teilleistungen für den/die Vertragspartner/in unzumutbar wäre, insbesondere wenn die erbrachte Teilleistung für den/die Vertragspartner/in ohne Wert ist.
(3) Die Volkshochschule Hohe Elbgeest e.V. wird den/die Vertragspartner/in über die Umstände, die ihn/sie nach Maßgabe der vorgenannten Absätze (1) und (2) zum Rücktritt berechtigen, informieren und das vorab entrichtete Entgelt erstatten.
(4) Die Volkshochschule Hohe Elbgeest e.V. kann in den Fällen des § 314 BGB kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in folgenden Fällen vor:
- Gemeinschaftswidriges Verhalten in Veranstaltungen trotz vorangehender Abmahnung und Androhung der Kündigung durch den Kursleitenden, insbesondere Störung des Informations- bzw. Veranstaltungsbetriebes durch Lärm- und Geräuschbelästigungen oder durch querulatorisches Verhalten
- Ehrverletzungen aller Art gegenüber der Kursleitung, gegenüber Vertragspartnern/innen oder Beschäftigten der Volkshochschule Hohe Elbgeest e.V.
- Diskriminierung von Personen wegen persönlicher Eigenschaften (Alter, Geschlecht, Hautfarbe, Volks- oder Religionszugehörigkeit etc.)
- Missbrauch der Veranstaltung für parteipolitische oder weltanschauliche Zwecke oder Agitationen jeglicher Art
- Beachtliche Verstöße gegen die Hausordnung (in den Unterrichtsräumen darf nicht geraucht werden, das Mitbringen von Tieren ist nicht gestattet, die jeweils gültige Hausordnung der Kursräume ist einzuhalten).
Statt einer Kündigung kann die Volkshochschule Hohe Elbgeest e.V. den/die Vertragspartner/in auch von einer Veranstaltungseinheit ausschließen. Der Vergütungsanspruch der Volkshochschule Hohe Elbgeest e.V. wird durch die Kündigung oder durch einen Ausschluss nicht berührt.
7. Kündigung und Widerruf durch die Vertragspartnerin
(1) Weist die Veranstaltung einen Mangel auf, der geeignet ist, das Ziel der Veranstaltung nachhaltig zu beeinträchtigen, hat der/die Vertragspartner/in die Volkshochschule Hohe Elbgeest e.V. auf den Mangel hinzuweisen und ihr innerhalb einer zu setzenden angemessenen Nachfrist Gelegenheit zu geben, den Mangel zu beseitigen. Geschieht dies nicht, kann der/die Vertragspartner/in nach Ablauf der Frist den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen.
(2) Der/Die Vertragspartner/in kann den Vertrag ferner kündigen, wenn die weitere Teilnahme an der Veranstaltung wegen organisatorischer Änderungen (Ziffer 5) unzumutbar ist. In diesem Fall wird das Entgelt nach dem Verhältnis der abgewickelten Teileinheiten zur gesamten Veranstaltung geschuldet. Das gilt dann nicht, wenn die Berechnung der erbrachten Teilleistungen für den/die Vertragspartner/in unzumutbar wäre, insbesondere wenn die erbrachte Teilleistung für den/die Vertragspartner/in wertlos ist.
(3) Ein etwaiges gesetzliches Widerrufsrecht (z.B. bei Fernabsatzgeschäften) bleibt unberührt.
(4) Macht der/die Vertragspartner/in von einem ihm/ihr zustehenden gesetzlichen Widerrufsrecht Gebrauch, so hat er/sie bereits erhaltene Unterrichtsmaterialien zurückzusenden, soweit diese als Paket versandt werden können.
(5) Zusätzlich zum gesetzlichen Widerrufsrecht kann der/die Vertragspartner/in bis sieben Tage vor Veranstaltungsbeginn den Vertrag ohne Nennung von Gründen kündigen. Der Rücktritt muss schriftlich spätestens sieben Tage vor Veranstaltungsbeginn (maßgebend ist das Eingangsdatum des Schreibens) der Geschäftsstelle der Volkshochschule Hohe Elbgeest e.V. vorliegen. Bei fristgerechter schriftlicher Kündigung des Vertrages wird das Entgelt in voller Höhe erstattet.
8. Haftung
(1) Der/die Vertragspartner/in besucht die Veranstaltung auf eigene Gefahr. Die Volkshochschule Hohe Elbgeest e.V. kann keinerlei Haftung übernehmen, namentlich auch nicht für Unfälle auf Wegen, Exkursionen, in Gebäuden und Hörsälen sowie für Gesundheitsschäden oder Verluste und Beschädigungen von Kleidungsstücken und Fahrzeugen. Die Teilnehmenden der Veranstaltungen sind gegen Unfall- und Haftpflichtschäden seitens der Volkshochschule Hohe Elbgeest e.V. nicht versichert. Vor dem Besuch bestimmter Kurse der Gesundheitsbildung sollte der/die Vertragspartner/in bitte mit dem/der Hausarzt/-ärztin klären, ob eine Teilnahme in Frage kommt.
9. Schadenersatzansprüche
(1) Schadenersatzansprüche des Vertragspartners/der Vertragspartnerin gegen die Volkshochschule Hohe Elbgeest e.V. sind ausgeschlossen, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(2) Der Ausschluss gemäß Abs. (1) gilt ferner dann nicht, wenn die Volkshochschule Hohe Elbgeest e.V. schuldhaft Rechte des Vertragspartners/der Vertragspartnerin verletzt, die dieser nach Inhalt und Zweck des Vertrags gerade zu gewähren sind oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der/die Vertragspartner/in regelmäßig vertraut (Kardinalpflichten), ferner nicht bei einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
10. Schlussbestimmungen
(1) Das Recht, gegen Ansprüche der Volkshochschule Hohe Elbgeest e.V. aufzurechnen, wird ausgeschlossen, es sei denn, dass der Gegenanspruch gerichtlich festgestellt oder von der Volkshochschule Hohe Elbgeest e.V. anerkannt worden ist.
(2) Ansprüche gegen die Volkshochschule Hohe Elbgeest e.V. sind nicht abtretbar.
(3) Angaben zu Alter und Geschlecht dienen ausschließlich statistischen Zwecken. Der Volkshochschule Hohe Elbgeest e.V. ist die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten zu Zwecken der Vertragsdurchführung gestattet. Der/die Vertragspartner/in kann dem jederzeit widersprechen.
11. Streitbeilegung (Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG)
Die Volkshochschule Hohe Elbgeest e.V. ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.
Sprechzeiten
Montag: 10.00 - 11.00 Uhr
Dienstag: 17.00 - 18.00 Uhr